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Auf Grund der zu erwartenden Fragenflut bitten wir spezifische
Fragen schriftlich an fragen | ||
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Jeder Versender entscheidet entsprechend seinen Bedürfnissen
freiwillig, ob er eine Zertifizierung als „bekannter Absender“
anstrebt. Für die Liefer- und Transportkette von Luftfracht steht
die Möglichkeit zur Verfügung, Fracht von "bekannten Absendern"
mittels "zugelassenen Spediteuren" nach vereinfachten Prüfverfahren
am Flughafen abzufertigen und zu verladen. | ||
| Nein! Es handelt sich um eine freiwillige Zertifizierung. Fracht von "nicht bekannten Absendern" wird wie bis anhin am Flughafen kostenpflichtig geprüft. | ||
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Ab April 2008 müssen sich Versender, welche den Status als "bekannte
Absender" erhalten möchten, neu durch einen vom BAZL beauftragten
"unabhängigen Validierer" prüfen und vom BAZL zertifizieren lassen. | ||
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Die Zertifizierung als "bekannter Absender" ist institutionellen
Versendern vorbehalten. Spediteure und Privatpersonen können nicht
"bekannte Absender" werden. | ||
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In der Schweiz ist es die Verordnung des UVEK vom 31. März 1993 über
Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (VSL). Gemäss EU
Rahmenverordnung Nr. 2320/2002 und EU Verordnung Nr. 831/2006,
Kapitel 6.4., müssen alle EU Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island
und die Schweiz die Kriterien für den „bekannten Absender“ per 1.
März 2009 umsetzen. | ||
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Für bestehende "bekannte Absender" nach dem bisherigen Verfahren
besteht eine Übergangslösung. Diese ist im Schreiben an die
"bekannten Absendern" erläutert. Siehe unter
Vorgehen und
Downloads
(Schreiben des BAZL). | ||
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Die Kosten für die Zertifizierung setzen sich aus den Investitionen
für die Umsetzung der geforderten Sicherheitsmassnahmen und das
eigentliche Zertifizierungsverfahren zusammen. Das
Zertifizierungsverfahren kostet CHF 8000.-- bis 12'000.-- für die
ersten fünf Jahre und beinhaltet die Leistungen gemäss den Ausführungen unter "Vorgehen"
eine eintägige Schulung des / der Sicherheitsverantwortlichen, die
Prüfung des Sicherheitsprogramms, die Inspektion und die
Zertifikatserteilung. Der genannte Betrag wiederholt sich alle fünf
Jahre. Die genauen Beträge werden nach Anmeldung situativ auf Grund der spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens ermittelt. Kriterien dafür sind Anzahl der Teilnehmer am Kurs für Sicherheitsverantwortliche, Umsetzungsdefizite, Disziplin bei der Einhaltung der Vorgaben, Komplexität der Infrastruktur und Prozesse etc. Ihr Independent Validator unterbreitet Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot. Dazu muss das Antragsformular unter Registrierung eingereicht werden. Anfragen bitte schriftlich an info | ||
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Für die Frachtprüfung sind die Airlines in der Verantwortung. Sie
geben den Handling Agents (Frachtabfertigung am Flughafen) den
Auftrag, die Frachtprüfung durchzuführen. Die Handling Agents
verrechnen diese Kosten den Airlines, diese wiederum den Spediteuren
und diese den Verladern. Die Kosten variieren deshalb je nach
Airline, Handling Agent, Flughafen, Dienstleistung der Spediteure
etc. Als Richtwert kann man von ca. CHF 90.-- bis CHF 150.-- pro Sendung bzw. CHF 150.-- pro Tonne ausgehen. | ||
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Ein "bekannter Versender" ist ein Versender, der Ware in seinem
Namen per Luftfracht exportiert und die vorgegebenen
Sicherheitsmassnahmen nachweislich umgesetzt hat und einhält. | ||
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Ein "unabhängiger Validierer" ist eine Inspektionsstelle, die im
Auftrag des BAZL die angehenden "bekannten Versender" bzgl. der
vorgegebenen Sicherheitsmassnahmen prüft und nach der Zertifizierung
überwacht. | ||
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Ein "zugelassener Spediteur" ist ein Spediteur, der die vorgegebenen
Sicherheitsmassnahmen nachweislich umgesetzt hat und einhält. | ||
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Das BAZL ist der nationale Regulator und legt die entsprechenden
Umsetzung fest. Das BAZL inspiziert die "unabhängigen Validierer"
und die "zugelassenen Spediteure" und überwacht diese. | ||
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Ein Sicherheitsverantwortlicher als Ansprechpartner innerhalb der
gleichen Firmengruppe ist möglich. Der Sicherheitsverantwortliche muss
Festangestellter der Firma bzw. der Firmengruppe sein. Es wird jeder
Standort, welcher Luftfracht für den Export bearbeitet individuell
inspiziert. | ||
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Die Ausbildung wird durch den Independent Validator durchgeführt. -
weitere Informationen erhalten Sie unter "Anmeldung".
Empfehlenswert ist die Schulung eines Stellvertreters des
Sicherheitsverantwortlichen | ||
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Im Rahmen der Ausbildung für Sicherheitsverantwortliche wird ausführlich
auf den Inhalt eines Sicherheitsprogramms eingegangen. Am Kurs wird
auch eine entsprechende Vorlage abgegeben. Diese Vorlage ist nicht
für die Öffentlichkeit bestimmt und wird nur den
Sicherheitsverantwortlichen, die den Kurs besuchen ausgehändigt. | ||
| Es muss nur ein Sicherheitsprogramm an einen "zugelassenen Spediteur" eingereicht werden. Der Spediteur sorgt dann für die Registrierung in der Spedlogswiss-Liste „bekannte Absender“. | ||
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