FAQ - Frequently Asked Questions
 
 

An wen richte ich spezifische Fragen, die ich nicht auf diesen Webseiten beantwortet erhalten habe?

Bitte richten Sie Ihre Fragen schriftlich an hounabhaengigepruefstelle.ch 
 

Was ist ein „bekannter Versender“?

Ein „bekannter Versender“ ist ein Versender, der Ware in seinem Namen per Luftfracht exportiert und die vorgegebenen Sicherheitsmassnahmen umgesetzt hat und einhält.
 
 
 

Was ist eine „unabhängige Prüfstelle für bekannte Versender"?

Eine „unabhängige Prüfstelle für bekannte Versender“ ist eine Inspektionsstelle, die im Auftrag des BAZL die „bekannten Versender“ bzw. die vorgegebenen Sicherheitsmassnahmen prüft und nach der Zertifizierung überwacht.
 
 
 

Wer kann „bekannter Versender“ werden?

Die Zertifizierung als „bekannter Versender“ ist institutionellen Versendern vorbehalten. Spediteure und Privatpersonen können nicht                    „bekannte Versender“ werden.
 

 
 

Ist die Zertifizierung bzw. die Erlangung des Status als „bekannter Versender“ obligatorisch?

Nein! Es handelt sich um eine freiwillige Zertifizierung.
Fracht von „nicht bekannten Versendern“ wird wie bis anhin am Flughafen kostenpflichtig geprüft.
 
 
 

Was kostet die Zertifizierung als „bekannter Versender“?

Die Kosten für die Zertifizierung setzen sich aus den Investitionen der geforderten Sicherheitsmassnahmen und dem eigentlichen Zertifizierungs- Verfahren zusammen. Das Zertifizierungsverfahren kostet CHF 5000 bis  CHF 6000 für die ersten fünf Jahre und beinhaltet eine eintägige Schulung des/der Sicherheitsverantwortlichen, die Prüfung des Sicherheitsprogramms, die Inspektionen und die Zertifikaterteilung.
 
 
 

Was kostet die Frachtprüfung am Flughafen?

Für die Frachtprüfung sind die Fluggesellschaften in der Verantwortung. Diese geben den Handling-Agents den Auftrag, die Frachtprüfung durchzuführen.  Die Handling-Agents verrechnen diese Kosten den Airlines, diese wiederum den Spediteuren. Die Kosten der Frachtprüfung variieren deshalb.
Als Richtwert kann man von zirka CHF 150 pro Tonne und Sendung bzw. von einem Mindestbeitrag von ca. CHF 90 pro Sendung ausgehen. (Gilt für Luftfracht, nicht für Kuriersendungen)
 

 
 

Welche Rolle hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)?

Das BAZL ist die nationale Aufsichtsbehörde und legt die Umsetzungs-vorschriften fest. Das BAZL bestimmt die „unabhängige Prüfstelle für bekannte Versender“ und die „reglementierten Beauftragten“ und überwacht diese.
 
 
 

Was ist ein „reglementierter Beauftragter“?

Ein „reglementierter Beauftragter“ ist ein Spediteur oder ein Logistikdienstleister, der die vorgegebenen Sicherheitsmassnahmen nachweislich umgesetzt hat und einhält.
 
 
 

Wo kann sich der Sicherheitsverantwortliche eines „bekannten Versenders“ ausbilden lassen?

Die Ausbildung wird durch den "Inspektor bzw. Inspektionsleiter" durchgeführt.
Weitere Informationen erhalten sie unter „Anmeldung“. Empfehlenswert ist die Schulung eines Stellvertreters des Sicherheitsverantwortlichen.
 
 
 

Muss für jeden Standort eines Unternehmens ein Sicherheitsverantwortlicher angestellt werden?

Ein Sicherheitsverantwortlicher als Ansprechpartner innerhalb der gleichen Firmengruppe ist möglich. Der Sicherheitsverantwortliche muss bei der Firma bzw. Firmengruppe fest angestellt sein. Es wird jeder Standort, welcher Luftfracht für den Export bearbeitet individuell inspiziert.
 
 
 

Wo kann man sich über den Inhalt des Sicherheits-programms nach  dem neuen Zertifizierungsverfahren informieren?

Im Rahmen der Ausbildung für Sicherheitsverantwortliche wird ausführlich auf den Inhalt eines Sicherheitsprogramms eingegangen. Am Kurs wird auch eine entsprechende Vorlage abgegeben. Diese Vorlage ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und wird nur den Sicherheitsverantwortlichen, die den Kurs besuchen, ausgehändigt.
 
 
 

 

 

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