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FAQ - Frequent Asked Questions
 
 

An wen richte ich spezifische Fragen, die ich nicht auf diesen Webseiten beantwortet erhalten habe?

Auf Grund der zu erwartenden Fragenflut bitten wir spezifische Fragen schriftlich an fragenknown-consignors.com zu richten. 
 

Wer muss sich als "bekannter Absender zertifizieren lassen?

Jeder Versender entscheidet entsprechend seinen Bedürfnissen freiwillig, ob er eine Zertifizierung als „bekannter Absender“ anstrebt. Für die Liefer- und Transportkette von Luftfracht steht die Möglichkeit zur Verfügung, Fracht von "bekannten Absendern" mittels "zugelassenen Spediteuren" nach vereinfachten Prüfverfahren am Flughafen abzufertigen und zu verladen.
 
 
 

Ist die Zertifizierung bzw. die Erlangung des Status als "bekannter Absender" obligatorisch?

Nein! Es handelt sich um eine freiwillige Zertifizierung. Fracht von "nicht bekannten Absendern" wird wie bis anhin am Flughafen kostenpflichtig geprüft. 
 

Ab wann gilt das neue Verfahren?

Ab April 2008 müssen sich Versender, welche den Status als "bekannte Absender" erhalten möchten, neu durch einen vom BAZL beauftragten "unabhängigen Validierer" prüfen und vom BAZL zertifizieren lassen.
 
 
 

Wer kann "bekannter Absender" werden?

Die Zertifizierung als "bekannter Absender" ist institutionellen Versendern vorbehalten. Spediteure und Privatpersonen können nicht "bekannte Absender" werden.
 
 
 

Welches sind die gesetzlichen Grundlagen für das Verfahren für "bekannte Absender"?

In der Schweiz ist es die Verordnung des UVEK vom 31. März 1993 über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (VSL). Gemäss EU Rahmenverordnung Nr. 2320/2002 und EU Verordnung Nr. 831/2006, Kapitel 6.4., müssen alle EU Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und die Schweiz die Kriterien für den „bekannten Absender“ per 1. März 2009 umsetzen.
 
 
 

Wie ist das Verfahren für die bisherigen "bekannten Absender"?

Für bestehende "bekannte Absender" nach dem bisherigen Verfahren besteht eine Übergangslösung. Diese ist im Schreiben an die "bekannten Absendern" erläutert. Siehe unter Vorgehen und Downloads (Schreiben des BAZL).
 
 
 

Was kostet die Zertifizierung als "bekannter Versender"?

Die Kosten für die Zertifizierung setzen sich aus den Investitionen für die Umsetzung der geforderten Sicherheitsmassnahmen und das eigentliche Zertifizierungsverfahren zusammen. Das Zertifizierungsverfahren kostet CHF 8000.-- bis 12'000.-- für die ersten fünf Jahre und beinhaltet die Leistungen gemäss den Ausführungen unter "Vorgehen" eine eintägige Schulung des / der Sicherheitsverantwortlichen, die Prüfung des Sicherheitsprogramms, die Inspektion und die Zertifikatserteilung. Der genannte Betrag wiederholt sich alle fünf Jahre.

Die genauen Beträge werden nach Anmeldung situativ auf Grund der spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens ermittelt. Kriterien dafür sind Anzahl der Teilnehmer am Kurs für Sicherheitsverantwortliche, Umsetzungsdefizite, Disziplin bei der Einhaltung der Vorgaben, Komplexität der Infrastruktur und Prozesse etc.

Ihr Independent Validator unterbreitet Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot. Dazu muss das Antragsformular unter Registrierung eingereicht werden. 

Anfragen bitte schriftlich an infoknown-consignors.com.
 

 
 

Was kostet die Frachtprüfung an den Flughäfen?

Für die Frachtprüfung sind die Airlines in der Verantwortung. Sie geben den Handling Agents (Frachtabfertigung am Flughafen) den Auftrag, die Frachtprüfung durchzuführen. Die Handling Agents verrechnen diese Kosten den Airlines, diese wiederum den Spediteuren und diese den Verladern. Die Kosten variieren deshalb je nach Airline, Handling Agent, Flughafen, Dienstleistung der Spediteure etc. Als Richtwert kann man von
ca. CHF 90.-- bis CHF 150.-- pro Sendung bzw. CHF 150.-- pro Tonne ausgehen.
 
 
 

Was ist ein "bekannter Versender" bzw. "known consignor"?

Ein "bekannter Versender" ist ein Versender, der Ware in seinem Namen per Luftfracht exportiert und die vorgegebenen Sicherheitsmassnahmen nachweislich umgesetzt hat und einhält.
 
 
 

Was ist ein "unabhängiger Validierer" bzw. "independent validator"?

Ein "unabhängiger Validierer" ist eine Inspektionsstelle, die im Auftrag des BAZL die angehenden "bekannten Versender" bzgl. der vorgegebenen Sicherheitsmassnahmen prüft und nach der Zertifizierung überwacht.
 
 
 

Was ist ein "zugelassener Spediteur / regulated agent"?

Ein "zugelassener Spediteur" ist ein Spediteur, der die vorgegebenen Sicherheitsmassnahmen nachweislich umgesetzt hat und einhält.
 
 
 

Welche Rolle hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)?

Das BAZL ist der nationale Regulator und legt die entsprechenden Umsetzung fest. Das BAZL inspiziert die "unabhängigen Validierer" und die "zugelassenen Spediteure" und überwacht diese.
 
 
 

Muss für jeden Standort eines Unternehmens ein Sicherheitsverantwortlicher angestellt werden?

Ein Sicherheitsverantwortlicher als Ansprechpartner innerhalb der gleichen Firmengruppe ist möglich. Der Sicherheitsverantwortliche muss Festangestellter der Firma bzw. der Firmengruppe sein. Es wird jeder Standort, welcher Luftfracht für den Export bearbeitet individuell inspiziert.
 
 
 

Wo kann sich der Sicherheitsverantwortliche eines „bekannten Absenders ausbilden lassen?

Die Ausbildung wird durch den Independent Validator durchgeführt. - weitere Informationen erhalten Sie unter "Anmeldung". Empfehlenswert ist die Schulung eines Stellvertreters des Sicherheitsverantwortlichen
 
 
 

Wo kann man sich über den Inhalt des Sicherheitsprogramms nach dem neuen Zertifizierungsverfahren informieren?

Im Rahmen der Ausbildung für Sicherheitsverantwortliche wird ausführlich auf den Inhalt eines Sicherheitsprogramms eingegangen. Am Kurs wird auch eine entsprechende Vorlage abgegeben. Diese Vorlage ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und wird nur den Sicherheitsverantwortlichen, die den Kurs besuchen ausgehändigt.
 
 
 

Muss man das Sicherheitsprogramm jedem einzelnen Spediteur, der Luftfracht übernimmt, einreichen?

Es muss nur ein Sicherheitsprogramm an einen "zugelassenen Spediteur" eingereicht werden. Der Spediteur sorgt dann für die Registrierung in der Spedlogswiss-Liste „bekannte Absender“. 
 

 

 
 

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