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FAQ - Frequently Asked Questions
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An wen richte ich spezifische Fragen, die ich nicht auf diesen
Webseiten beantwortet erhalten habe?
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Bitte richten Sie
Ihre Fragen schriftlich an
ho unabhaengigepruefstelle.ch | |
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Was ist ein „bekannter Versender“?
Ein „bekannter
Versender“ ist ein Versender, der Ware in seinem Namen per
Luftfracht exportiert und die vorgegebenen Sicherheitsmassnahmen
umgesetzt hat und einhält.
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Was ist eine „unabhängige Prüfstelle für bekannte
Versender"?
Eine „unabhängige Prüfstelle für bekannte Versender“ ist eine Inspektionsstelle, die im Auftrag des BAZL die
„bekannten Versender“ bzw. die vorgegebenen Sicherheitsmassnahmen
prüft und nach der Zertifizierung überwacht.
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Wer kann „bekannter Versender“ werden?
Die Zertifizierung
als „bekannter Versender“ ist institutionellen Versendern
vorbehalten. Spediteure und Privatpersonen können nicht
„bekannte Versender“ werden.
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Ist die Zertifizierung bzw. die Erlangung des Status als „bekannter
Versender“ obligatorisch?
Nein! Es handelt
sich um eine freiwillige Zertifizierung.
Fracht von „nicht bekannten Versendern“ wird wie bis anhin am
Flughafen kostenpflichtig geprüft.
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Was kostet die Zertifizierung als „bekannter Versender“?
Die Kosten für die Zertifizierung setzen sich aus den Investitionen
der geforderten Sicherheitsmassnahmen und dem eigentlichen
Zertifizierungs- Verfahren zusammen. Das Zertifizierungsverfahren
kostet CHF 5000 bis CHF 6000 für die ersten fünf Jahre und
beinhaltet eine eintägige Schulung des/der
Sicherheitsverantwortlichen, die Prüfung des Sicherheitsprogramms,
die Inspektionen und die Zertifikaterteilung.
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Was kostet die Frachtprüfung am Flughafen?
Für die
Frachtprüfung sind die Fluggesellschaften in der Verantwortung.
Diese geben den Handling-Agents den Auftrag, die Frachtprüfung
durchzuführen. Die Handling-Agents verrechnen diese Kosten den
Airlines, diese wiederum den Spediteuren. Die Kosten der
Frachtprüfung variieren deshalb.
Als Richtwert kann man von zirka CHF 150 pro Tonne und Sendung bzw.
von einem Mindestbeitrag von ca. CHF 90 pro Sendung ausgehen. (Gilt
für Luftfracht, nicht für Kuriersendungen)
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Welche Rolle hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)?
Das BAZL ist die
nationale Aufsichtsbehörde und legt die Umsetzungs-vorschriften
fest. Das BAZL bestimmt die „unabhängige Prüfstelle für bekannte
Versender“ und die
„reglementierten Beauftragten“ und überwacht diese.
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Was ist ein „reglementierter Beauftragter“?
Ein „reglementierter Beauftragter“ ist ein Spediteur oder ein Logistikdienstleister, der die
vorgegebenen Sicherheitsmassnahmen nachweislich umgesetzt hat und
einhält.
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Wo kann sich der Sicherheitsverantwortliche eines „bekannten
Versenders“ ausbilden lassen?
Die Ausbildung
wird durch den "Inspektor bzw. Inspektionsleiter" durchgeführt.
Weitere Informationen erhalten sie unter „Anmeldung“.
Empfehlenswert ist die Schulung eines Stellvertreters des
Sicherheitsverantwortlichen.
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Muss für jeden Standort eines Unternehmens ein
Sicherheitsverantwortlicher angestellt werden?
Ein
Sicherheitsverantwortlicher als Ansprechpartner innerhalb der
gleichen Firmengruppe ist möglich. Der Sicherheitsverantwortliche
muss bei der Firma bzw. Firmengruppe fest angestellt sein. Es wird
jeder Standort, welcher Luftfracht für den Export bearbeitet
individuell inspiziert.
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Wo kann man sich über den Inhalt des Sicherheits-programms nach dem
neuen Zertifizierungsverfahren informieren?
Im Rahmen der
Ausbildung für Sicherheitsverantwortliche wird ausführlich auf den
Inhalt eines Sicherheitsprogramms eingegangen. Am Kurs wird auch
eine entsprechende Vorlage abgegeben. Diese Vorlage ist nicht für
die Öffentlichkeit bestimmt und wird nur den Sicherheitsverantwortlichen,
die den Kurs besuchen, ausgehändigt.
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