» Bei Fragen
» Vorgehen zur Zertifizierung als "bekannter Versender"
Bitte konsultieren Sie bei Fragen in erster Linie die
Erläuterungen
im
Brief des BAZL an die "bekannten Versender"
sowie die FAQ.
Spezifische Fragen richten Sie bitte schriftlich per
E-Mail an
ho
unabhaengigepruefstelle.ch
Seit dem 31. März 2009 gelten nur noch diejenigen Versender als
„bekannt“, welche sich schon
zertifiziert, bzw. sich für eine Zertifizierung nach der neuen
Regelung angemeldet haben. Die
Datenbank wurde dementsprechend per 31. März 2009 wie folgt
bereinigt: alle Firmen, welche
die Frist ungenutzt liessen, wurden aus der
publizierten Liste gestrichen.
Das Vorgehen für Versender, die den Status als "bekannter
Versender" gemäss Verordnung des UVEK über
Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (VSL
748.122) erlangen möchten ist
wie folgt:
■
Anmeldung als bekannter Versender Kandidat bei der unabhängigen
Prüfstelle für bekannte Versender (siehe
Anmeldung)
■ Ausbildung mindestens eines
Sicherheitsverantwortlichen
■
Umsetzung der Security-Massnahmen
■
Einreichung Sicherheitsprogramm (Vorlage wird an der Ausbildung
ausgehändigt und erläutert)
■
Inspektion (Validierung) vor Ort durch eine vom BAZL beauftragte
unabhängige Inspektionsstelle (Inspektor bzw. Inspektionsleiter)
■
Zertifizierung durch das BAZL auf Antrag der unabhängigen
Prüfstelle für bekannte Versender (Zertifikatsgültigkeit: 5 Jahre)
■
Eintrag in die nationale Datenbank (fakultativ)
■
jährliche unaufgeforderte Bestätigung bzw. laufende Updates des
Sicherheitsprogramms durch den bekannten Versender
■
angemeldete Zwischeninspektionen durch den
Inspektor bzw. Inspektionsleiter bzw. das BAZL