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Bei Fragen

Bitte konsultieren Sie bei Fragen in erster Linie die Erläuterungen im Brief des BAZL an die "bekannten Versender" sowie die FAQ.
Spezifische Fragen richten Sie bitte schriftlich per E-Mail an hounabhaengigepruefstelle.ch

Seit dem 31. März 2009 gelten nur noch diejenigen Versender als „bekannt“, welche sich schon zertifiziert, bzw. sich für eine Zertifizierung nach der neuen Regelung angemeldet haben. Die Datenbank wurde dementsprechend per 31. März 2009 wie folgt bereinigt: alle Firmen, welche die Frist ungenutzt liessen, wurden aus der publizierten Liste gestrichen.

Vorgehen zur Zertifizierung als "bekannter Versender"

Das Vorgehen für Versender, die den Status als "bekannter Versender" gemäss Verordnung des UVEK über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (VSL 748.122) erlangen möchten ist wie folgt:

Anmeldung als bekannter Versender Kandidat bei der unabhängigen Prüfstelle für bekannte Versender (siehe Anmeldung)

Ausbildung mindestens eines Sicherheitsverantwortlichen

Umsetzung der Security-Massnahmen

Einreichung Sicherheitsprogramm (Vorlage wird an der Ausbildung ausgehändigt und erläutert)

Inspektion (Validierung) vor Ort durch eine vom BAZL beauftragte unabhängige Inspektionsstelle (Inspektor bzw. Inspektionsleiter)

Zertifizierung durch das BAZL auf Antrag der unabhängigen Prüfstelle für bekannte Versender (Zertifikatsgültigkeit: 5 Jahre)

Eintrag in die nationale Datenbank (fakultativ)

jährliche unaufgeforderte Bestätigung bzw. laufende Updates des Sicherheitsprogramms durch den bekannten Versender

angemeldete Zwischeninspektionen durch den Inspektor bzw. Inspektionsleiter bzw. das BAZL

 

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