» Bei Fragen
» Vorgehen zur Zertifizierung als "bekannter Absender"
»
Übergangslösung für bisherige
"bekannte Absender"
Bitte konsultieren Sie bei Fragen in erster Linie die
Erläuterungen im
Brief des BAZL an die "bekannten Versender"
und die FAQ.
Spezifische Fragen richten Sie bitte schriftlich per
E-Mail an fragen
known-consignors.com
Das Vorgehen für Versender, die den Status als "bekannter
Absender" ("Known Consignor") gemäss Verordnung des UVEK über
Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (VSL
748.122) erlangen möchten ist
wie folgt:
■
Anmeldung als Known Consignor Kandidat beim Independent
Validator (siehe
Anmeldung)
■ Ausbildung mindestens eines
Sicherheitsverantwortlichen
■
Umsetzung der Security-Massnahmen
■
Einreichung Sicherheitsprogramm (Vorlage wird an der Ausbildung
ausgehändigt und erläutert)
■
Inspektion (Validierung) vor Ort durch eine vom BAZL beauftragte
unabhängige Inspektionsstelle (Independent Validator)
■
Zertifizierung durch das BAZL auf Antrag des Independent
Validators (Zertifikatsgültigkeit: 5 Jahre)
■
Eintrag in die nationale Datenbank (fakultativ)
■
jährliche unaufgeforderte Bestätigung bzw. laufende Updates des
Sicherheitsprogramms durch den Known Consignor
■
angemeldete und nicht angemeldete Zwischeninspektionen durch den
Independent Validator bzw. das BAZL
Für Versender, die vor dem 1. März 2008 den Status als
"bekannter Absender" nach dem vorherigen Prozedere via
"zugelassener Spediteur" erlangt haben, besteht eine
Übergangslösung. Diese sieht wie folgt aus:
■
Einreichung der
Sicherheitsprogrammes (Sicherheitserklärung) als
"bekannter Absender" umgehend (Termin war 31. März 2008)
an einen "zugelassenen
Spediteur"
■
Umsetzung der Security-Massnahmen
■
Prüfung des Sicherheitsprogrammes (Sicherheitserklärung) durch
den "zugelassenen Spediteur"
■
Meldung des "bekannten Absenders" durch den "zugelassenen
Spediteur" an Spedlogswiss
■
Eintrag in die nationale Datenbank (fakultativ)
■
Achtung: Der Status als "bekannter Absender" ist
provisorisch.
■
Ab April 2008 werden die provisorisch registrierten "bekannten
Absender" sukzessive durch einen "Independent Validator"
(unabhängiger Validierer) für die reguläre Validierung nach dem
neuen Verfahren aufgeboten (siehe Vorgehen oben).
Das Aufgebot durch den Independent Validator ist bindend! Bei
fehlender Folgeleistung wird der Status als "bekannter Absender"
aberkannt.