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Übergangslösung für bisherige "bekannte Absender"

Bei Fragen

Bitte konsultieren Sie bei Fragen in erster Linie die Erläuterungen im Brief des BAZL an die "bekannten Versender" und die FAQ.
Spezifische Fragen richten Sie bitte schriftlich per E-Mail an fragenknown-consignors.com
 

Vorgehen zur Zertifizierung als "bekannter Absender"

Das Vorgehen für Versender, die den Status als "bekannter Absender" ("Known Consignor") gemäss Verordnung des UVEK über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (VSL 748.122) erlangen möchten ist wie folgt:

Anmeldung als Known Consignor Kandidat beim Independent Validator (siehe Anmeldung)

Ausbildung mindestens eines Sicherheitsverantwortlichen

Umsetzung der Security-Massnahmen

Einreichung Sicherheitsprogramm (Vorlage wird an der Ausbildung ausgehändigt und erläutert)

Inspektion (Validierung) vor Ort durch eine vom BAZL beauftragte unabhängige Inspektionsstelle (Independent Validator)

Zertifizierung durch das BAZL auf Antrag des Independent Validators (Zertifikatsgültigkeit: 5 Jahre)

Eintrag in die nationale Datenbank (fakultativ)

jährliche unaufgeforderte Bestätigung bzw. laufende Updates des Sicherheitsprogramms durch den Known Consignor

angemeldete und nicht angemeldete Zwischeninspektionen durch den Independent Validator bzw. das BAZL

 

Übergangslösung für die bisherigen "bekannten Absender"

Für Versender, die vor dem 1. März 2008 den Status als "bekannter Absender" nach dem vorherigen Prozedere via "zugelassener Spediteur" erlangt haben, besteht eine Übergangslösung. Diese sieht wie folgt aus:

Einreichung der Sicherheitsprogrammes (Sicherheitserklärung) als "bekannter Absender" umgehend (Termin war 31. März 2008)
   an einen "zugelassenen Spediteur"

Umsetzung der Security-Massnahmen

Prüfung des Sicherheitsprogrammes (Sicherheitserklärung) durch den "zugelassenen Spediteur"

Meldung des "bekannten Absenders" durch den "zugelassenen Spediteur" an Spedlogswiss

Eintrag in die nationale Datenbank (fakultativ)

Achtung: Der Status als "bekannter Absender" ist provisorisch.

Ab April 2008 werden die provisorisch registrierten "bekannten Absender" sukzessive durch einen "Independent Validator"
   (unabhängiger Validierer) für die reguläre Validierung nach dem neuen Verfahren aufgeboten (siehe Vorgehen oben).
   Das Aufgebot durch den Independent Validator ist bindend! Bei fehlender Folgeleistung wird der Status als "bekannter Absender" aberkannt.

 
 

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